Eigentümer ist der Verein. Die Wohnungen gehören dem Verein, während die Bewohner*innen Mieter*innen sind. Alle wohnenden und nicht wohnenden Menschen, die Geld im Vermögenspool haben, sind Anleger*innen, die als Anleger*innengemeinschaft durch den Treuhänder mit einem Pfandrecht im Grundbuch abgesichert sind.
Die Treuhänderin ist im Grundbuch mit einem Pfandrecht eingetragen und vertritt damit die Gemeinschaft aller Anleger*innen. Dadurch ersparen wir uns die hohen Kosten, die durch jede neue Eintragung im Grundbuch entstehen würde, wenn wir bei jeder Einlage oder jeder Auszahlung ein neues Grundbuchsgesuch stellen müssten.
Etzelstraße 5, 3423 St. Andrä-Wördern
(siehe Impressum)
Jede Wohneinheit ist als vollständige Wohnung mit Schlafzimmer(n), Küche, Bad etc. geplant. Das bietet allen BewohnerInnen Raum für Individualität und Rückzug. Gleichzeitig sind zwei runde Gemeinschaftshäuser geplant, die Raum für Begegnung, Miteinander und Teilen schaffen. Die Gemeinschaftshäuser bestehen unter anderem aus einer großen Gemeinschaftsküche mit Essbereich, gemütlichem Wohnbereich, Kinderspielzimmer, Jugendlounge und einem großen Bewegungsraum. Die Terrassen und der Gemeinschaftsgarten im Zentrum der Siedlung bieten viele Möglichkeiten für Austausch, Spiel, Inspiration und Zusammenkommen.
Wir treffen Entscheidungen und organisieren uns mithilfe der Soziokratie, die ein fundiertes Organisationsmodell ist und effektive Zusammenarbeit auf Augenhöhe ermöglicht.
Wenn Du bei uns Mitglied werden möchtest, kannst Du uns eine E-Mail mit Deinem Interesse schreiben und wirst auf die WohnungsinteressentInnen-Liste geschrieben. Sobald Du Dein Interesse klar bekundet hast, bekommst Du von uns einen Fragebogen zugeschickt. Wenn Du ihn ausgefüllt inklusive Foto retour geschickt hast, wirst Du bei einer frei werdenden Wohnung je nach Deinen Angaben der Wohnungsgröße informiert und berücksichtigt.
Die erste Gründer*innengruppe kam großteils aus dem engsten Freundeskreis des damaligen Obmanns Markus Spitzer. Die Menschen der ersten Erweiterungsgruppe kamen 2018 über die Bewerbung des Projekts hinzu und wurden nach einer Probezeit von 6 Monaten aufgenommen. Bei der Aufnahme der zweiten Erweiterungsgruppe mussten wir eine Wahl nach verfügbarem Raum, einzelnen Bedarfen, Alter und gefühlter Verbundenheit treffen, da so viele Menschen bereits ihr Interesse bekundet hatten. Nun haben wir ein eigenes Team, das frei werdende Wohnungen vergibt und ein entsprechendes Bewerbungsverfahren mit Menschen von unserer Warteliste abwickelt.
Nein. In der Auenweide leben Menschen, die selbst Geld in ganz unterschiedlicher Höhe im Vermögenspool angelegt haben. Wir alle teilen jedoch die Verantwortung dafür, den Vermögenspool zu befüllen und weiterhin für Liquidität zu sorgen. Dafür haben wir untereinander Vereinbarungen gestaltet, die sowohl Eigenverantwortung als auch Solidarität fördern.
Anleger*innen können jeweils zum Quartalsende kündigen. Am Ende des darauffolgenden Quartals wird ausgezahlt. Dafür haben wir eine Liquiditätsreserve von 10%, wodurch das üblicherweise unkompliziert möglich ist. Sollte nicht genug liquides Geld für alle Anfragen gleichzeitig da sein, verlängert sich diese Frist um jeweils weitere 3 Monate bis wieder genug Liquidität vorhanden ist. Vertraglich ist geregelt, dass diese Fristverlängerung über maximal 3 Jahre möglich ist. Danach wäre die Treuhänderin verpflichtet, eine Versteigerung zum Schätzwert der Immobilie einzuleiten, damit alle Anleger*innen ihr Geld wieder bekommen.
Wir haben eine Liquiditätsreserve von 10%, um laufend Auszahlungen tätigen zu können, und laden laufend neue Anleger*innen in den Vermögenspool ein. Da auch der Wert der Immobilien mit der Inflation steigt, können wir von neuen AnlegerInnen neue Einlagen in der Höhe annehmen wie die, die wir davor (inklusive Inflation) ausbezahlt haben. Der Gegenwert ist schließlich in der Immobilie gegeben. Dadurch wächst der Vermögenspool jährlich ein wenig an. Die Wohnungen müssen dafür jedoch nicht verkauft werden. Sie bleiben dauerhaft im Besitz des Vereins, sind ein Anlageobjekt und bedeuten über die Treuhänderin ebenso dauerhaft die grundbücherliche Absicherung für alle Anleger*innen.
Viele Anleger*innen unseres Vermögenspools sind Freund*innen des Projekts, Bewohner*innen und deren Familien, die auf Basis einer sogenannten „nicht-öffentlichen Anleihe“ bei uns angelegt haben. Die Bewerbung unseres Vermögenspools auf dieser Website gilt gesetzlich als „öffentliche Anleihe“ nach dem Alternativfinanzierungsgesetz.
Für die ganz großen Kapitalmarktemissionen ist vom Gesetz verpflichtend ein sehr umfangreiches Informationspapier vorgesehen, ein sogenanntes Kapitalmarktprospekt. Der Aufwand für ein solches eigenes Kapitalmarktprospekt wäre für uns unverhältnismäßig und unwirtschaftlich. Daher erklären wir von vornherein, dass unser öffentliches Anbot nur für die Fälle gilt, wo entweder vom Kapitalmarktgesetz eine Befreiung von der Prospektpflicht vorgesehen ist (wie z.B. bei Zeichnung einer Anleihe über Euro 100.000,– ) oder wenn von dem*der Anleger*in erklärt wird, die Bedingungen nach dem Alternativfinanzierungsgesetz zu erfüllen. Für alle Anleihen im Rahmen des AltFG gelten nämlich statt des Kapitalmarktprospektes vereinfachte Informationspflichten.
Laut Alternativfinanzierungsgesetz muss der*die Anleger*in bestätigen, dass seine*ihre Einlage (die höher ist als 5.000,- Euro) höchstens das Doppelte seines/ihres durchschnittlichen Nettoeinkommens über zwölf Monate gerechnet (unter Einrechnung des 13. und 14. Gehalts) oder maximal 10% seines*ihres Finanzanlagevermögens beträgt.
Wenn das für dich nicht in Frage kommt, dann gibt es vielleicht folgende Möglichkeiten: