Wer ist Eigentümer*in der Auenweide?

Eigentümer ist der Verein. Die Wohnungen gehören dem Verein, während die Bewohner*innen Mieter*innen sind. Alle wohnenden und nicht wohnenden Menschen, die Geld im Vermögenspool haben, sind Anleger*innen, die als Anleger*innengemeinschaft durch den Treuhänder mit einem Pfandrecht im Grundbuch abgesichert sind.

Wer steht im Grundbuch?

Die Treuhänderin ist im Grundbuch mit einem Pfandrecht eingetragen und vertritt damit die Gemeinschaft aller Anleger*innen. Dadurch ersparen wir uns die hohen Kosten, die durch jede neue Eintragung im Grundbuch entstehen würde, wenn wir bei jeder Einlage oder jeder Auszahlung ein neues Grundbuchsgesuch stellen müssten.

Wie lautet die Adresse der Auenweide? 

Etzelstraße 5, 3423 St. Andrä-Wördern
(siehe Impressum)

Wie ist das Gemeinschaftliche in der Architektur verankert?

Jede Wohneinheit ist als vollständige Wohnung mit Schlafzimmer(n), Küche, Bad etc. geplant. Das bietet allen BewohnerInnen Raum für Individualität und Rückzug. Gleichzeitig sind zwei runde Gemeinschaftshäuser geplant, die Raum für Begegnung, Miteinander und Teilen schaffen. Die Gemeinschaftshäuser bestehen unter anderem aus einer großen Gemeinschaftsküche mit Essbereich, gemütlichem Wohnbereich, Kinderspielzimmer, Jugendlounge und einem großen Bewegungsraum. Die Terrassen und der Gemeinschaftsgarten im Zentrum der Siedlung bieten viele Möglichkeiten für Austausch, Spiel, Inspiration und Zusammenkommen.

Wie trefft ihr Entscheidungen unter so vielen Menschen? 

Wir treffen Entscheidungen und organisieren uns mithilfe der Soziokratie, die ein fundiertes Organisationsmodell ist und effektive Zusammenarbeit auf Augenhöhe ermöglicht.

Wie kann man bei Euch Mitglied werden und in die Auenweide einziehen? 

Wenn Du bei uns Mitglied werden möchtest, kannst Du uns eine E-Mail mit Deinem Interesse schreiben und wirst auf die WohnungsinteressentInnen-Liste geschrieben. Sobald Du Dein Interesse klar bekundet hast, bekommst Du von uns einen Fragebogen zugeschickt. Wenn Du ihn ausgefüllt inklusive Foto retour geschickt hast, wirst Du bei einer frei werdenden Wohnung je nach Deinen Angaben der Wohnungsgröße informiert und berücksichtigt.

Wie wurden Bewohner*innen ausgewählt? 

Die erste Gründer*innengruppe kam großteils aus dem engsten Freundeskreis des damaligen Obmanns Markus Spitzer. Die Menschen der ersten Erweiterungsgruppe kamen 2018 über die Bewerbung des Projekts hinzu und wurden nach einer Probezeit von 6 Monaten aufgenommen. Bei der Aufnahme der zweiten Erweiterungsgruppe mussten wir eine Wahl nach verfügbarem Raum, einzelnen Bedarfen, Alter und gefühlter Verbundenheit treffen, da so viele Menschen bereits ihr Interesse bekundet hatten. Nun haben wir ein eigenes Team, das frei werdende Wohnungen vergibt und ein entsprechendes Bewerbungsverfahren mit Menschen von unserer Warteliste abwickelt.

Wirkt sich eine Einlage im Vermögenspool auf die Aufnahme in den Verein aus bzw. ist sie Voraussetzung? 

Nein. In der Auenweide leben Menschen, die selbst Geld in ganz unterschiedlicher Höhe im Vermögenspool angelegt haben. Wir alle teilen jedoch die Verantwortung dafür, den Vermögenspool zu befüllen und weiterhin für Liquidität zu sorgen. Dafür haben wir untereinander Vereinbarungen gestaltet, die sowohl Eigenverantwortung als auch Solidarität fördern.

Was passiert, wenn viele Anleger*innen des Vermögenspools gleichzeitig aussteigen wollen?

Anleger*innen können jeweils zum Quartalsende kündigen. Am Ende des darauffolgenden Quartals wird ausgezahlt. Dafür haben wir eine Liquiditätsreserve von 10%, wodurch das üblicherweise unkompliziert möglich ist. Sollte nicht genug liquides Geld für alle Anfragen gleichzeitig da sein, verlängert sich diese Frist um jeweils weitere 3 Monate bis wieder genug Liquidität vorhanden ist. Vertraglich ist geregelt, dass diese Fristverlängerung über maximal 3 Jahre möglich ist. Danach wäre die Treuhänderin verpflichtet, eine Versteigerung zum Schätzwert der Immobilie einzuleiten, damit alle Anleger*innen ihr Geld wieder bekommen.

Wenn die Wohnungen nicht verkauft werden können, wie ist es dann eine “echte” Wertsicherung? 

Wir bieten die Wertsicherung im Sinne des Verbraucherpreisindex (VPI) als faires Entgelt für das Anlegen in unseren Vermögenspool. Das bedeutet, dass für die Anleger*innen der Wert der Summe, die sie anlegen, erhalten bleibt. Wenn sie ihr Geld wieder herausnehmen, bekommen sie ihre Einlage plus Inflation ausbezahlt und können sich dadurch genauso viel darum kaufen wie zum Zeitpunkt der Einlage. Das ist deshalb so, weil sich die offizielle Inflationsberechnung nach VPI an einem Warenkorb orientiert, dessen Preisentwicklung über die Jahre hinweg beobachtet wird.

Wir haben eine Liquiditätsreserve von 10%, um laufend Auszahlungen tätigen zu können, und laden laufend neue Anleger*innen in den Vermögenspool ein. Da auch der Wert der Immobilien mit der Inflation steigt, können wir von neuen AnlegerInnen neue Einlagen in der Höhe annehmen wie die, die wir davor (inklusive Inflation) ausbezahlt haben. Der Gegenwert ist schließlich in der Immobilie gegeben. Dadurch wächst der Vermögenspool jährlich ein wenig an. Die Wohnungen müssen dafür jedoch nicht verkauft werden. Sie bleiben dauerhaft im Besitz des Vereins, sind ein Anlageobjekt und bedeuten über die Treuhänderin ebenso dauerhaft die grundbücherliche Absicherung für alle Anleger*innen.

 

Was sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Auenweide-Vermögenspool?

Viele Anleger*innen unseres Vermögenspools sind Freund*innen des Projekts, Bewohner*innen und deren Familien, die auf Basis einer sogenannten „nicht-öffentlichen Anleihe“ bei uns angelegt haben. Die Bewerbung unseres Vermögenspools auf dieser Website gilt gesetzlich als „öffentliche Anleihe“ nach dem Alternativfinanzierungsgesetz.

Für die ganz großen Kapitalmarktemissionen ist vom Gesetz verpflichtend ein sehr umfangreiches Informationspapier vorgesehen, ein sogenanntes Kapitalmarktprospekt. Der Aufwand für ein solches eigenes Kapitalmarktprospekt wäre für uns unverhältnismäßig und unwirtschaftlich. Daher erklären wir von vornherein, dass unser öffentliches Anbot nur für die Fälle gilt, wo entweder vom Kapitalmarktgesetz eine Befreiung von der Prospektpflicht vorgesehen ist (wie z.B. bei Zeichnung einer Anleihe über Euro 100.000,– ) oder wenn von dem*der Anleger*in erklärt wird, die Bedingungen nach dem Alternativfinanzierungsgesetz zu erfüllen. Für alle Anleihen im Rahmen des AltFG gelten nämlich statt des Kapitalmarktprospektes vereinfachte Informationspflichten.

Laut Alternativfinanzierungsgesetz muss der*die Anleger*in bestätigen, dass seine*ihre Einlage (die höher ist als 5.000,- Euro) höchstens das Doppelte seines/ihres durchschnittlichen Nettoeinkommens über zwölf Monate gerechnet (unter Einrechnung des 13. und 14. Gehalts) oder maximal 10% seines*ihres Finanzanlagevermögens beträgt.

Wenn das für dich nicht in Frage kommt, dann gibt es vielleicht folgende Möglichkeiten:

  1. Wenn zwischen dem*der Anleger*in und dem Projekt bzw. deren Mitgliedern bereits vor Zeichnung der Anleihe ein persönliches Bekanntschaftsverhältnis besteht und die Zeichnung dementsprechend aufgrund unseres nicht öffentlichen Anbots erfolgt.
  2. Wenn du einen höheren Betrag anlegen möchtest, empfehlen wir dir, dein Anlagevermögen auf verschiedene Projekte aufzuteilen.