Was sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Auenweide-Vermögenspool?
Viele Anleger*innen unseres Vermögenspools sind Freund*innen des Projekts, Bewohner*innen und deren Familien, die auf Basis einer sogenannten „nicht-öffentlichen Anleihe“ bei uns angelegt haben. Die Bewerbung unseres Vermögenspools auf dieser Website gilt gesetzlich als „öffentliche Anleihe“ nach dem Alternativfinanzierungsgesetz.
Für die ganz großen Kapitalmarktemissionen ist vom Gesetz verpflichtend ein sehr umfangreiches Informationspapier vorgesehen, ein sogenanntes Kapitalmarktprospekt. Der Aufwand für ein solches eigenes Kapitalmarktprospekt wäre für uns unverhältnismäßig und unwirtschaftlich. Daher erklären wir von vornherein, dass unser öffentliches Anbot nur für die Fälle gilt, wo entweder vom Kapitalmarktgesetz eine Befreiung von der Prospektpflicht vorgesehen ist (wie z.B. bei Zeichnung einer Anleihe über Euro 100.000,– ) oder wenn von dem*der Anleger*in erklärt wird, die Bedingungen nach dem Alternativfinanzierungsgesetz zu erfüllen. Für alle Anleihen im Rahmen des AltFG gelten nämlich statt des Kapitalmarktprospektes vereinfachte Informationspflichten.
Laut Alternativfinanzierungsgesetz muss der*die Anleger*in bestätigen, dass seine*ihre Einlage (die höher ist als 5.000,- Euro) höchstens das Doppelte seines/ihres durchschnittlichen Nettoeinkommens über zwölf Monate gerechnet (unter Einrechnung des 13. und 14. Gehalts) oder maximal 10% seines*ihres Finanzanlagevermögens beträgt.
Wenn das für dich nicht in Frage kommt, dann gibt es vielleicht folgende Möglichkeiten:
- Wenn zwischen dem*der Anleger*in und dem Projekt bzw. deren Mitgliedern bereits vor Zeichnung der Anleihe ein persönliches Bekanntschaftsverhältnis besteht und die Zeichnung dementsprechend aufgrund unseres nicht öffentlichen Anbots erfolgt.
- Wenn du einen höheren Betrag anlegen möchtest, empfehlen wir dir, dein Anlagevermögen auf verschiedene Projekte aufzuteilen.